Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 5 W 19/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 118 Abs 3 AktG, § 1004 BGB
Übertragung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in Bild und Ton - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 118 Abs. 3; BGB § 1004
Zulässigkeit der Übertragung der Hauptversammlung in einen Nebenraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Übertragung der Hauptversammlung in einen Nebenraum
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.05.2006 - 5 O 27/06
- OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 5 W 19/06
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von …
Zudem hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Beschwerdeentscheidung vom 22.5.2006 (5 W 19/06) zu diesem Kammerbeschluss ausgeführt, dass die Satzung der Beklagten in Einklang mit § 118 Abs. 3 AktG dem Versammlungsleiter die Befugnis einräume, die Übertragung der Hauptversammlung über elektronische Medien zuzulassen, wovon der Versammlungsleiter in der streitgegenständlichen Hauptversammlung unstreitig Gebrauch gemacht hat." Die Kammer sieht keine Veranlassung von dieser Rechtsansicht abzuweichen, so dass letztlich dahingestellt bleiben kann, ob die vom Kläger zu 1) erhobenen Beanstandungen alle tatsächlich zutreffen, da auch bei Unterstellung dieser Beanstandungen aus den dargelegten Gründen eine Anfechtbarkeit nicht gegeben wäre.